Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGBs – von sinthetic-motion
Je nach Spezifikation gewährleisten wir ein qualitativ hochwertiges und einzigartiges Produkt.
Soferne von Ihnen als Auftraggeber keine detaillierten Wünsche bzgl. der inhaltlichen Gestaltung von Videoproduktionen (Dreh- und Schnitt) dargelegt sind, oder keine tatsächliche redaktionelle Betreuung Ihrerseits stattfindet, wird sinthetic-motion den Videofilm nach den allgemeinen handwerklichen Richtlinien herstellen, wobei es je nach Thema oder Handlung einen jeweiligen „Touch“ erhält. (Dokumentation = ruhige, statische Bilder; Trailer/Clips: sehr bewegte Bilder mit rascher Schnittfolge).
Um Dreharbeiten ordnungsgemäß durchführen zu können, sorgen Sie als Auftraggeber für alle erforderlichen Drehberechtigungen (zB bei Veranstaltungen oder bei Behörden oder Unternehmen) und stellen sicher, dass sinthetic-motion rechtzeitig alle erforderlichen Akkreditierungen (Eintrittscheine, Ein-/ Durchfahrtsberechtigungen usw.) vorliegen.
Als fertiges Endprodukt bei einer Videofilmproduktion erhalten Sie von sinthetic-motion eine DVD (oder ein Videoband) mit dem vereinbarten Film als „Vorführkopie“. Ist diese von Ihnen akzeptiert, geht der Film weiter zu einer eventuellen Vervielfältigung.
Alles aufgenommene Rohmaterial und das/die Master verbleiben bei sinthetic-motion. Das Urheberrecht ist nicht übertragbar und verbleibt bei sinthetic-motion Andreas Zeiner. (Hinweis: Es wird ausschließlich ein Nutzungs- bzw. Verwertungsrecht übertragen, niemals ein Urheberrecht!). Ihr Nutzungsrecht bzw. Verwertungsrecht für die Auftragsproduktion wird im Auftrag definiert.
Da es bei Filmarbeiten im Vorfeld bereits zu entsprechenden Arbeitsleistungen kommt (ausarbeiten des Inhaltes, Drehplan, Recherchen, sonstige Vorkosten) ist von Ihnen eine Vorauszahlung von 30% des vereinbarten Auftragswertes zu leisten (Bei Veranstaltungsdokumentationen mindestens 50%). Dies erfolgt üblicherweise bei Auftragsunterzeichnung. Eine Vorauszahlung muss jedenfalls vor Beginn der Dreh-/ bzw. Produktionsarbeiten auf dem Konto von sinthetic-motion Int. eingelangt sein.
Ein Auftrag erlangt nur Gültigkeit, wenn er schriftlich fixiert wird.
Wird der vereinbarte Auftragswert (durch Reisekosten, Mehraufwand, Darsteller usw.), über- oder unterschritten, so wird dies in der Endabrechnung berücksichtigt. sinthetic-motion ist aber stets bestrebt, bereits bei Vertragsabschluss einen verbindlichen Fixpreis zu bieten.
Die Rechnungslegung erfolgt nach Beendigung des Projektes, bzw. bei Produktionen über einen längeren Zeitraum (zB: Baustellen- / bzw. Langzeitdokumentationen) monatlich eine Zwischenrechnung über den erfolgten Aufwand. Berechnungsgrundlage ist die jeweils gültige Preisliste bzw. das vereinbarte pauschale Produktionshonorar.
Wir sind bestrebt, unsere Kunden in allen Fragen bzgl. Videofilmproduktion umfassend zu beraten.
Diese AGB-Kurzversion orientiert sich an den Vertragsrichtlinien des Fachverbandes der Audiovisions- und Filmindustrie Österreichs, die als grundsätzliche AGBs für sinthetic-motion, Andreas Zeiner gelten. Diese können Sie hier einsehen!